Die Aufgaben der Pflegekammer ...
... sind mannigfaltig
Durch die Novellierung des Heilberufsgesetz (HeilBG) vom 19. Dezember 2014 ist der Pflegeberuf in Rheinland-Pfalz ist
ein anerkannter Heilberuf. Deshalb darf der Berufsstand der Pflege in Rheinland-Pfalz sich zur Selbstverwaltung
und Selbstbestimmung verkammern. Zukünftig begegnet die Pflegenden anderen Heilberufen,
wie beispielsweise den Ärzten und Apothekern, auf Augenhöhe.
Die zukünftige Pflegekammer in Rheinland-Pfalz wird vielseitige Aufgaben übernehmen.
Dazu zählen unter anderen:
- Eigenständige Regelung des pflegerischen Handelns
- Festlegung der Berufsordnung
- Entwicklung von ethischen Standards
- Definition und Aktualisierung der Qualitätsstandards
- Information der Mitglieder
- Unterstützung im Arbeitsalltag
- Beratung in pflegefachlichen Fragen
- Beratung bei ethischen Fragestellungen
- Unterstützung bei Problemen der Berufsausübung
- Allgemeine Rechtsberatung
- Beratung zu berufsfachlichen und kammerrechtlichen Fragen
- Schutz- und Schiedsstelle die sich um Beschwerden kümmert
- Organisation der Fort- und Weiterbildungen
- Entwicklung qualifizierter Weiterbildungen
- Erstellung der Weiterbildungsordnung
- Förderung qualifizierter Fortbildungen
- Berufspolitische Aktivitäten
- Einflussnahme auf berufspolitische Entwicklungen
- Mitarbeit bei pflegerelevanten Gesetzen und Verordnungen
- Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen und Institutionen
- Einbindung der Mitglieder
- Enge Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern im Gesundheitswesen